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Links am Tisch sitzt eine Ärztin im weißen Kittel, ihr Notebook betrachtend. Rechts am Tisch ein junges Paar. Der Mann spricht mit der Ärztin.

FAQs – Antworten auf häufig gestellte Fragen

  • Wird die Protonentherapie von der Gesetzlichen Krankenversicherung bezahlt?
  • Muss ich im Krankenhaus liegen?
  • Kann ich die Termine verschieben?
  • Wer übernimmt meine Fahrtkosten?
  • Ich bin nicht aus Deutschland, kann ich trotzdem bei BerlinProtonen behandelt werden?

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Muss ich im Krankenhaus liegen?

Für die vorbereitende Clip-Operation ist ein stationärer Aufenthalt von drei bis vier Tagen notwendig. Die anschließende Protonenbestrahlung erfolgt in der Regel nach- bzw. teilstationär. In seltenen Ausnahmefällen können wir Sie zur Bestrahlung vollstationär aufnehmen.

Wie lange dauert die Therapie?

Für die Clip-Operation zur Vorbereitung der Protonentherapie planen Sie bitte drei bis vier Tage in der Klinik für Augenheilkunde ein.

Zur Vorbereitung auf die Protonentherapie planen Sie bitte zwei Tage am HZB ein. Am ersten Tag wird eine Maske für Sie angepasst. Dies dauert 30–40 Minuten. Am zweiten Tag findet ein weiteres ausführliches Arztgespräch statt und die Simulation des Bestrahlungsplans. Reservieren Sie sich dafür mindestens zwei Stunden.

Die eigentliche Bestrahlung erfolgt an vier auseinander folgenden Tagen. Planen Sie an jeden Tag zwischen 09:00 und 21:00 Uhr ein Zeitfenster von 30 Minuten bis eine Stunde ein. 

Die gesamte Therapie erstreckt sich über einen Zeitraum von drei bis vier Wochen. Davon müssen Sie ungefähr zehn Tage in der Charité bzw. am HZB verbringen. Die anderen Tage stehen zur Ihrer Verfügung. In dieser Zeit wird im Hintergrund die Protonentherapie individuell für Sie vorbereitet.

Kann ich Termine im HZB verschieben?

Das geht leider nicht. Der Protonenbeschleuniger am HZB steht der Charité nur einmal im Monat für die Bestrahlungen zur Verfügung. Bestrahlungstage sind immer Dienstag bis Freitag.

Die Vorbereitungstermine am HZB sind immer Mittwoch und Donnerstag. Ausnahmen gibt es bei Feiertagen. 

Ich bin nicht aus der Region Berlin-Brandenburg, muss ich mir eine Unterkunft suchen?

Das übernehmen wir gerne für Sie. Unsere Kollegen im Helmholtz-Zentrum Berlin reservieren bei Bedarf für Sie ein Hotelzimmer in Nähe des Therapieortes. Sie können unsere Sekretärin im Helmholtz-Zentrum Berlin in der Regel von Montag bis Freitag zwischen 08:00 und 13:00 Uhr erreichen:

+49 30 8062 42415

+49 30 8062 42097

Wer übernimmt meine Fahrkosten?

Die Fahrkosten für die An- bzw. Abreise zur Clip-Operation und zur Protonentherapie sollten von Ihrer Krankenversicherung übernommen werden.

Wer übernimmt die Kosten für die Unterbringung?

Es ist bisher so geregelt, dass die Übernachtungskosten von den Patienten verauslagt werden. Die Kosten für Übernachtung und Frühstück können Ihnen nach der Bestrahlung von der Charité zurückerstattet werden. Dazu erhalten Sie nach Abschluss der Protonenbestrahlung ein entsprechendes Formular. Sollten Sie diesbezüglich noch weitere Fragen haben, wenden Sie sich bitte an das Zentrale Abrechnungsmanagement:

Frau Carmen Selchow

+49 30 450 672 112

+49 30 450 7 572 921

 

Zahlt meine Krankenkasse die Protonentherapie?

Die Protonentherapie eines Uveamelanoms, das nicht mittels Brachytherapie behandelt werden kann, ist eine Leistung der gesetzlichen Krankenversicherung (siehe Abschlussbericht des Gemeinsamen Bundesausschusses der Krankenkassen vom 23.12.2003).

Dem entsprechend muss die Protonentherapie folgender Augentumore von der Krankenkasse bezahlt werden:

  • Aderhautmelanom in der Nähe von Sehnerv oder Makula (Punkt des schärfsten Sehens)
  • Aderhaut- oder Ziliarkörpermelanom, das nicht für Brachytherapie geeignet ist (z.B. sehr großer Tumor, Rezidiv eines Aderhautmelanoms)
  • Irismelanom

Bei folgenden Augentumoren kann die Krankenkasse nach vorheriger Antragstellung die Kosten für die Protonentherapie übernehmen:

  • Aderhauthämangion
  • Retinales Hämangiom
  • andere Tumore im Auge

Ich bin nicht aus Deutschland, kann ich trotzdem bei BerlinProtonen behandelt werden?

Ja! Es gibt eine Regelung zur medizinischen Behandlung innerhalb Europas durch das Formular S2 (vormals: E 112). Die ist eine Genehmigung zur zielgerichteten medizinischen Behandlung im Ausland.

Der Patient, der sich im Ausland behandeln lassen möchte, muss zuerst die Genehmigung seiner inländischen Krankenkasse haben. Es handelt sich hier um eine zielgerichtete Leistungsinanspruchnahme im Ausland und nicht um eine dringende Behandlung.

Mit dem Formular S2 (vormals: E 112), gibt Ihnen Ihr Krankenversicherer die Einwilligung zu solch einer bestimmten Behandlung in einem anderen EU-Land.

Das Formular S2 (vormals: E 112) darf nicht verweigert werden, wenn die die medizinische Versorgung im Rahmen des Leistungspaketes der Krankenversicherung vorgesehen ist, oder wenn die Behandlung nicht in einem gewissen Zeitfenster im eigenen Land durchgeführt werden kann.

Sie sollten sich also mit Ihrer Krankenversicherung in Verbindung setzen und nach äquivalenten Behandlungsmöglichkeiten in Ihrem Land fragen. Ist eine vergleichbare Therapie nicht möglich oder die Wartezeit nicht zumutbar, dann bitten Sie um das o.g. Formular S2 (vormals: E 112).

Auf Basis dieser Regel behandeln wir oft Patienten aus anderen europäischen Ländern wie u.a. Bulgarien, Österreich, Polen oder Slowakei.