Nein, da diese Therapie nachstationär durchgeführt wird.
Das übernehmen wir gerne für Sie. Auf der Seite Kontakt finden Sie einen Ansprechpartner für Reservierung eines Hotelzimmers in Nähe des Therapieortes.
Es ist bisher so geregelt, dass die Patienten die Übernachtungskosten von den Patienten verauslagt werden. Diese Kosten werden Ihnen dann von der Charité rückerstattet. Dazu wenden Sie sich bitte an Herrn Berg vom Patientenmanagement der Charité. Kontakt
Die Fahrkosten übernimmt Ihre Krankenversicherung.
Es ist bisher so geregelt, dass die Patienten die Übernachtungskosten von den Patienten verauslagt werden. Diese Kosten werden Ihnen dann von der Charité rückerstattet. Dazu wenden Sie sich bitte an Herrn Berg vom Patientenmanagement der Charité. Kontakt
Ja! Es gibt eine Regelung zur medizinischen Behandlung innerhalb Europas
durch das Formular E 112, eine Genehmigung zur zielgerichteten medizinischen Behandlung im Ausland.
Der Patient, der sich im Ausland behandeln lassen möchte, muss zuerst die Genehmigung seiner Krankenkasse haben. Es handelt sich hier um eine zielgerichtete Leistungsinanspruchnahme im Ausland und nicht um eine dringende Behandlung.
Mit dem Formular E 112, gibt Ihnen Ihr Krankenversicherer die Einwilligung zu solch einer bestimmten Behandlung in einem anderen EU-Land.
Das Formular E 112 darf nicht verweigert werden, wenn die die medizinische Versorgung im Rahmen des Leistungspaketes der Krankenversicherung vorgesehen ist, oder wenn die Behandlung nicht in einem gewissen Zeitfenster im eigenen Land durchgeführt werden kann.
Sie sollten sich also mit Ihrer Krankenversicherung in Verbindung setzen und nach äquivalenten Behandlungsmöglichkeiten in Ihrem Land fragen. Ist eine vergleichbare Therapie nicht möglich oder die Wartezeit nicht zumutbar, dann bitten Sie um das o.g. Formular E112.
letzte Änderung: 03.05.2012